Übertritt in die 6. Klasse

Übertrittsvoraussetzungen

aus der Mittelschule:

  • Alter: am 30. Juni des Übertrittsjahres noch keine 14 Jahre alt
  • Notendurchschnitt von mindestens 2,66 in Deutsch, Englisch und Mathematik im Zwischen- oder im Jahreszeugnis der 5. Klasse oder
  • erfolgreiche Teilnahme am Probeunterricht – Dieser Probeunterricht ist möglich, wenn im Jahreszeugnis der 5. Jahrgangsstufe maximal einmal die Note 5 in den Fächern vorliegt, die in der 6.  Jahrgangsstufe an der RWS als Vorrückungsfächer unterrichtet werden. Kein Probeunterricht ist nötig, wenn der Notendurchschnitt von mindestens 2,66 in Deutsch, Englisch und HSU im Übertrittszeugnis der 4. Klasse vorliegt.

aus dem Gymnasium und der Realschule:

  • Alter: am 30. Juni des Übertrittsjahres noch keine 14 Jahre alt
  • Vorrückungserlaubnis (auch auf Probe) in die Klasse 6 oder
  • erfolgreiche Teilnahme am Probeunterricht – Dieser Probeunterricht ist möglich, wenn im Jahreszeugnis der 5. Jahrgangsstufe maximal einmal die Note 5 in den Fächern vorliegt, die in der 6.  Jahrgangsstufe an der RWS als Vorrückungsfächer unterrichtet werden. Kein Probeunterricht ist nötig, wenn der Notendurchschnitt von mindestens 2,66 in Deutsch, Englisch und HSU im Übertrittszeugnis der 4. Klasse vorliegt.

Liegen obige Voraussetzungen nicht vor, entscheidet der Schulleiter über die Zulassung zum Probeunterricht.

Notwendige Unterlagen

Informationen zur Anmeldung und die Liste der notwendigen Unterlagen finden Sie auf der Startseite zum Übertritt.