Übertrittsvoraussetzungen für Schüler aus der Mittelschule
Die Schülerin oder der Schüler darf am 30. Juni des Übertrittsjahres noch keine 16 Jahre alt sein.
Eine Aufnahme ohne Aufnahmeprüfung ist möglich, wenn
- im Zwischenzeugnis der vorausgehenden Jahrgangsstufe, im Jahreszeugnis oder in der Aufnahmeprüfung in die Mittlere-Reife-Klasse in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik einen Notendurchschnitt von mindestens 2,33 nachgewiesen wird.
Die endgültige Aufnahme setzt das Bestehen einer Probezeit voraus.
Übertrittsvoraussetzungen für Schüler aus dem Gymnasium/der Realschule/ der M-Klasse der Mittelschule
Die Schülerin oder der Schüler darf am 30. Juni des Übertrittsjahres noch keine 16 Jahre alt sein.
Eine Aufnahme ohne Aufnahmeprüfung ist möglich, wenn
- der Schüler in die 8. Jahrgangsstufe vorrücken darf (mit Vorrückungserlaubnis besteht keine Probezeit) oder
- das Jahreszeugnis der 7. Jahrgangsstufe in Vorrückungsfächern, die auch in der 7. Jahrgangsstufe der Wirtschaftsschule unterrichtet werden, höchstens einmal die Note 5 aufweist und Unterricht in Englisch erteilt wurde (Probezeit) oder
- Liegen diese Voraussetzungen nicht vor, können sich Gymnasiasten, Realschüler und Schüler der Mittleren-Reife-Klasse der Mittelschule einer Aufnahmeprüfung unterziehen. Geprüft wird in allen Fächern, die auch in der 7. Jahrgangsstufe der Wirtschaftsschule unterrichtet werden und schlechter als Note 4 sind.
- Liegt ein Wiederholungsverbot an der vorher besuchten Schulart vor, entscheidet der Schulleiter über die Eignung für die Wirtschaftsschule.
Notwendige Unterlagen
Informationen zur Anmeldung und die Liste der notwendigen Unterlagen finden Sie auf der Startseite zum Übertritt.