Übertrittsvoraussetzungen
aus der Mittelschule – immer mit Probezeit
- Alter: am 30. Juni des Übertrittsjahres noch keine 16 Jahre alt
- Im Zwischenzeugnis oder im Jahreszeugnis der Jahrgangsstufe 7 in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik einen Notendurchschnitt von mindestens 2,33 oder
- Bestandene Aufnahmeprüfung für die 8. Klasse des Mittlere-Reife-Zugs
aus dem Gymnasium / der Realschule / dem M-Zug der Mittelschule:
- Alter: am 30. Juni des Übertrittsjahres noch keine 16 Jahre alt
- Vorrückungserlaubnis in die 8. Jahrgangsstufe oder
- Vorrückungserlaubnis auf Probe in die 8. Jahrgangsstufe (mit Probezeit)
- Im Jahreszeugnis der 7. Jahrgangsstufe höchstens einmal die Note 5 in Vorrückungsfächern, die auch in der 8. Jahrgangsstufe der Wirtschaftsschule unterrichtet werden und Englischkenntnissse vorhanden (mit Probezeit) oder
- Bestandene Aufnahmeprüfung (geprüft wird in allen Fächern, die auch in der 7. Jahrgangsstufe der Wirtschaftsschule unterrichtet werden mit Note schlechter als 4)
- Bei Wiederholungsverbot an der vorher besuchten Schulart, entscheidet der Schulleiter über die Eignung für die Wirtschaftsschule.
Notwendige Unterlagen
Informationen zur Anmeldung und die Liste der notwendigen Unterlagen finden Sie auf der Startseite zum Übertritt.