Das Masernschutzgesetz (seit dem 01.03.2020 in Kraft) verlangt, dass alle Schülerinnen und Schüler einen ausreichenden Masernschutz haben oder eine Kontraindikation durch ein ärztliches Zeugnis nachgewiesen wird.
Weitere Informationen des Bayer. Ministeriums für Unterricht und Kultus finden Sie hier: