Übertrittsvoraussetzungen
aus der Mittelschule:
- Alter: am 30. Juni des Übertrittsjahres noch keine 15 Jahre alt
- Im Zwischenzeugnis oder im Jahreszeugnis in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch mindestens ein Notendurchschnitt von 2,66 oder
- Bestandene Aufnahmeprüfung für den Mittlere-Reife-Zug der Mittelschule oder
- Erfolgreicher Probeunterricht
aus dem Gymnasium / der Realschule:
- Alter: am 30. Juni des Übertrittsjahres noch keine 15 Jahre alt
- Vorrückungserlaubnis (auch auf Probe) in die 7. Klasse oder
- Im Jahreszeugnis der 6. Jahrgangsstufe nur einmal die Note 5 in Fächern, die in der 7. Jahrgangsstufe an der RWS als Vorrückungsfächer unterrichtet werden oder
- Erfolgreicher Probeunterricht
- Liegt ein Wiederholungsverbot an der vorher besuchten Schulart vor, entscheidet der Schulleiter über die Eignung für die Wirtschaftsschule.
Informationen zur Anmeldung und die Liste der notwendigen Unterlagen finden Sie auf der Startseite zum Übertritt.