Regelungen für den Sportunterricht

Sehr geehrte Eltern,

es gibt immer wieder falsche Vorstellungen bezüglich Kleidung, Hygiene und Befreiungen im Sportunterricht. Deshalb haben wir die wichtigsten Dinge, die Ihre Kinder beachten müssen, kurz zusammengefasst:

  • Jede(r) Schüler(in) bringt feste Hallenturnschuhe mit farblosen Sohlen zum Sportunterricht mit. Straßenturnschuhe dürfen in den Hallen nicht benützt werden.
  • Es ist dringend notwendig, Sportkleidung zu tragen! (bestehend aus: Sporthose, Sportshirt, Sportsocken)
  • Auch für kühlere Temperaturen muss jede(r) Schüler(in) jederzeit ausgerüstet sein (Trainingsanzug oder Sweatshirt und lange Sporthose).
  • Nach dem Sportunterricht ist es aus Hygienegründen unerlässlich, sich zu waschen oder zu duschen. Bitte Duschgel und ein Handtuch mitbringen.
  • Sportkleidung hat in der Schultasche zwischen Heften und teuren Büchern nichts zu suchen. Verschwitzte Kleidung gehört in eine separate Sporttasche oder Sportbeutel!
  • Für die Schüler(innen) besteht die Möglichkeit, in der Schule abschließbare Spinde anzumieten und Sportkleidung dort zu deponieren. Zuständig für die Anmietung von Schränken ist Herr Langer.
  • Kann ein(e) Schüler(in) krankheits- oder verletzungsbedingt nur passiv am Sportunterricht teilnehmen, so muss spätestens zu Beginn der Stunde eine schriftliche Entschuldigung der Eltern vorliegen, die der/dem betreffenden Sportlehrer(in) zeigt, dass die Erziehungsberechtigten von dieser Nichtteilnahme informiert sind. Befreiungen können nicht erteilt werden. Bei längerer Nichtteilnahme wird ein ärztliches Attest benötigt.
  • Aus Sicherheitsgründen müssen Uhren, Ketten und Ringe während des Sportunterrichts abgelegt werden. Ohrringe, Ohrstecker und „Piercings“ sind herauszunehmen bzw. müssen abgeklebt werden.
  • Brillenträger müssen aus versicherungstechnischen Gründen eine Sportbrille tragen.
  • Die Mitnahme von Glasflaschen in den Umkleidetrakt ist verboten.
  • Für Schülerinnen des islamischen Glaubens ist der Unterricht im Fach Sport, wie auch der Schwimmunterricht als Bestandteil des Pflichtunterrichts verbindlich. Kopftücher dürfen beim Sportunterricht aus Gründen der Sicherheit und Unfallvermeidung nicht getragen werden. (Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus)
  • Eltern sollten die Sportlehrer(innen) über besondere gesundheitliche und körperliche Beeinträchtigungen ihres Kindes (z.B. Herzfehler, Allergien, Asthma, etc.) informieren.

 

!!! Wertgegenstände und große Bargeldmengen nicht mit in den Sportunterricht nehmen!!!

 

 

Mit sportlichen Grüßen

 

Harro Seidl