Die Schülerin oder der Schüler darf am 30. Juni des Übertrittsjahres noch keine 14 Jahre alt sein.
Eine Aufnahme ohne Probeunterricht ist möglich,
- aus der Mittelschule mit einem Notendurchschnitt von 2,66 in Deutsch, Englisch und Mathematik im Zwischen- oder im Jahreszeugnis der 5. Klasse der Mittelschule.
- aus Gymnasien und Realschulen mit Vorrückungserlaubnis.
Der Probeunterricht entfällt, wenn im Übertrittszeugnis der Jahrgangsstufe 4 mindestens die Gesamtdurchschnittsnote 2,66 erreicht wurde.
Liegen obige Voraussetzungen nicht vor, entscheidet der Schulleiter über die Zulassung zum Probeunterricht. Der Probeunterricht erstreckt sich auf die Fächer Deutsch (Aufsatz, Rechtschreiben, Sprachlehre) und Mathematik (Zahlen- u. Textrechnen) und findet in der Regel im Mai statt. Ein Schüler kann nur dann aufgenommen werden, wenn er in einem dieser beiden Fächer mindestens die Note 3 und im anderen Fach mindestens die Note 4 erreicht. Erzielen Schüler zweimal die Note 4, entscheiden die Eltern, ob ihr Kind in die Wirtschaftsschule aufgenommen werden soll.
Notwendige Unterlagen
Informationen zur Anmeldung und die Liste der notwendigen Unterlagen finden Sie auf der Startseite zum Übertritt.